Seit Jahren setzen wir uns für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen ein und kämpfen dabei gegen Windmühlen. Gerade in diesem Jahr hat die Stadt Weilburg unseren Antrag dazu nach einjähriger Bearbeitungszeit abgelehnt, die Folgen kann man auf dem Photo oben bewundern. Dieses arme Wesen wurde im Weilburger Stadtteil Hasselbach aufgefunden, wo es völlig entkäftet am Straßenrand lag - fast verhungert, dehydriert und eingekotet. Das Kätzchen befindet sich jetzt in tierärztlicher Obhut, aber ob sie es schafft, ist mehr als fraglich. Wie lange sollen die Katzen noch darunter leiden, dass ihren Besitzer warum auch immer nicht einfällt, ihre Katzen kastrieren zu lassen, wenn sie sich doch nicht um die Folgen kümmern??? Der Tierschutz - ganz egal, welcher Verein es ist - nimmt jährlich eine Menge Geld in Hand, um die Katzenschwemme, die ja auch mit der Verbreitung von Katzenseuchen Hand in Hand geht, irgendwie einzudämmen und wird doch in ständig wachsendem Ausmass mit den Folgen konfrontiert. In vielen Gemeinden ist schon eine Katzenschutzverordnung in Kraft, bei uns aber beruft sich die Stadt Weilburg schriftlich am 09.03.2015 auf einen Beschluss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Dieser will trotz des "Entwurfes der Landesregierung", nach dem "die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach §13b Satz 1-4 TSchG...auf die Kommunen übertragen werden soll" und damit in den Aufgabenbereich der Stadt Weilburg fallen würde, diese Aufgabe aber auf die Landkreise übertragen.
In der Rechtsverordnung vom 24.04.2015 hat die hessische Landesregierung diese Aufgabe ganz klar den Oberbürgermeistern bzw. Gemeindevorständen/Magistraten übertragen.
Wer bekommt denn jetzt den "Schwarzen Peter"?
Eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird nicht nur von den Tierschutzvereinen unterstützt und gefordert, sondern auch von der hessischen Landestierschutzbeauftragten Fr. Dr. Martin, dem Deutschen Tierschutzbund, den Landestierschutzverbänden und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Und was passiert bei uns - gar nichts. In den Bundesländern Niedersachsen (173) und Nordrhein-Westfalen (72) haben schon viele Gemeinden eine Katzenschutzverordnung eingeführt - und in Hessen? Hessisch-Lichtenau. Sonst keiner. (Glücklicherweise sind inzwischen einige Gemeinden gefolgt, aber leider keine in unserer Nähe...) Wir werden immer wieder Anträge stellen... |